Die Europäische Kommission verhängte gegen acht Kondensatorhersteller eine Geldstrafe in Höhe von 254 Millionen Euro

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Jan 17, 2024

Die Europäische Kommission verhängte gegen acht Kondensatorhersteller eine Geldstrafe in Höhe von 254 Millionen Euro

Die Europäische Kommission hat gegen acht Kondensatorhersteller – Elna, Hitachi Chemical, Holy Stone, Matsuo, NEC Tokin, Nichicon, Nippon Chemi-Con und Rubycon – eine Geldstrafe von 253 Millionen Euro verhängt. Das sagt die Kommission

Die Europäische Kommission hat gegen acht Kondensatorhersteller – Elna, Hitachi Chemical, Holy Stone, Matsuo, NEC Tokin, Nichicon, Nippon Chemi-Con und Rubycon – eine Geldstrafe von 253 Millionen Euro verhängt.

Die Kommission gibt an, dass sie zusammen mit dem Antragsteller auf Geldbuße, Sanyo, zwischen 1998 und 2012 ein Kartell für die Lieferung von Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren betrieben haben.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager sagte: „Kondensatoren sind ein wesentlicher Bestandteil fast aller elektronischen Produkte, von Smartphones bis hin zu Haushaltsgeräten, elektronischen Systemen in unseren Autos und Windkraftanlagen, die Strom erzeugen.“

„Die neun Unternehmen, denen heute eine Geldstrafe auferlegt wurde, haben zusammengearbeitet, um ihre Gewinne zu maximieren. Dies dürfte nicht nur auf Kosten der Hersteller, sondern auch der Verbraucher geschehen sein. Unsere Entscheidung macht erneut deutlich, dass wir wettbewerbswidriges Verhalten, das europäische Verbraucher beeinträchtigen könnte, nicht tolerieren werden, auch wenn wettbewerbswidrige Kontakte außerhalb Europas stattfinden.“

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass zwischen 1998 und 2012 neun japanische Unternehmen an multilateralen Treffen teilnahmen und bilaterale oder trilaterale Kontakte pflegten, um wirtschaftlich sensible Informationen auszutauschen. Ziel war es, zukünftiges Verhalten zu koordinieren und Preiswettbewerb zu vermeiden. Nach Angaben der Kommission haben die Unternehmen Informationen über künftige Preise und Preisabsichten sowie über künftige Angebots- und Nachfrageinformationen ausgetauscht. Teilweise schlossen die Teilnehmer auch Preisvereinbarungen ab und überwachten deren Umsetzung.

Die Untersuchung ergab, dass sich die Kartellteilnehmer des wettbewerbswidrigen Charakters ihres Verhaltens bewusst waren, was nach Ansicht der Kommission durch ihre Absicht, es zu verbergen, belegt wurde.

Die Treffen und Kontakte fanden hauptsächlich in Japan statt, das Kartellverhalten wurde jedoch auf globaler Ebene umgesetzt, darunter auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen habe die Kommission nach eigenen Angaben insbesondere die Kondensatorverkäufe der Unternehmen im EWR berücksichtigt; die Schwere des Verstoßes; sein geografischer Geltungsbereich erstreckt sich über den gesamten EWR; und seine lange Dauer. Weitere Einzelheiten zu den Bußgeldern finden Sie hier.

Die Kommission hat außerdem ein Tool eingerichtet, das es Einzelpersonen erleichtert, sie auf wettbewerbswidriges Verhalten aufmerksam zu machen und gleichzeitig ihre Anonymität zu wahren. Klicken Sie hier, um auf das Whistleblowing-Tool zuzugreifen.